Wer Weihnachtsgeld erhält, kann sich üblicherweise auf eine Zahlung im November freuen. Doch nur etwas mehr als die Hälfte der Arbeitnehmer in Deutschland bezieht regelmäßig Weihnachtsgeld. Das ist das Ergebnis einer Online-Umfrage des gewerkschaftlichen Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI). Knapp über die Hälfte der mehr als 10.000 Teilnehmer berichteten, dass sie unterschiedlich hohe Jahressonderzahlungen in Form von Weihnachtsgeld erhalten.
Weihnachtsgeld
Nur jeder zweite bekommt eine Sonderzahlung am Jahresende

Weihnachtsgeld ist nicht gewinnabhängig
Weihnachtsgeld kann als Anspruch aus Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen, individuellen Arbeitsverträgen oder aus betrieblicher Übung fällig werden. Der WSI-Experte Reinhard Bispinck erläutert, dass es in der Regel nicht gewinnabhängig ist. Besonders hohes tarifliches Weihnachtsgeld in Höhe eines vollen Monatsgehalts gibt es unter anderem im Bankgewerbe, in der Druck- und in der Süßwarenindustrie.
Arbeitnehmer haben keinen Anspruch auf Weihnachtsgeld
Generell haben Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Weihnachtsgeld. "Wer unsicher ist, ob ihm das Extra-Geld zusteht, wirft am besten einen Blick in den Arbeitsvertrag", rät Hans-Georg Meier, Fachanwalt für Arbeitsrecht. Enthält der Vertrag keine Regelungen hierzu, können Arbeitnehmer in den Tarifvertrag und die Betriebsvereinbarungen schauen. Ist dort auch nichts festgelegt, gehen die Beschäftigten in der Regel leer aus.
Regelmäßige Zahlungen müssen weiter geführt werden
Ausnahmsweise kann ein Anspruch aus "betrieblicher Übung" bestehen. Dies ist dann der Fall, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer mindestens drei Jahre hintereinander Weihnachtsgeld gezahlt hat, ohne darauf hinzuweisen, dass es sich um eine einmalige Zahlung handelte. Zahlt der Arbeitgeber Weihnachtsgeld ohne vertragliche Festlegung, muss er alle Mitarbeiter gleich behandeln. Steht Arbeitnehmern die Extrazahlung zu, haben Mitarbeiter in Teilzeit genauso Anspruch darauf wie jene in Vollzeit, erklärt Meier. Allerdings bekommen sie in der Regel nur einen Anteil des Geldes.
Quelle: dpa
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Zuletzt aktualisiert am 05.12.2014