Dass auch befristet Beschäftigte oft vermögenswirksame Leistungen geltend machen können, wissen nicht alle Arbeitnehmer. Dabei lohnt sich diese Form der Vorsorge auch für sie.
Vermögenswirksame Leistungen
Anspruch auch bei Befristung
Auch bei befristeten Arbeitsverträgen haben Beschäftigte unter Umständen Anspruch auf Vermögenswirksame Leistungen (VL). Darauf weist die Aktion "Finanzwissen für alle" der Fondsgesellschaften hin. Die Voraussetzung: Das Unternehmen zahlt diese Leistung auch seinen unbefristet Angestellten. Grundsätzlich werden vermögenswirksame Leistungen vom Arbeitgeber gezahlt.
Wie viel Berufstätigen zusteht, regelt der Tarif- oder Arbeitsvertrag. Banken etwa zahlen ihren Mitarbeitern monatlich 40 Euro. Beschäftigte im Kfz-Gewerbe West erhalten 26,59 Euro. Das Geld wird direkt in eine längerfristige Anlage eingezahlt, zum Beispiel in einen Banksparplan. Der Sparvertrag läuft normalerweise sechs Jahre. Nach der letzten Rate folgt eine Wartefrist bis zum Jahresende. Spätestens nach sieben Jahren kann der VL-Sparer über sein Geld verfügen.
Arbeitnehmer mit geringem Einkommen haben bei VL Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage. Allerdings gibt es diese nicht automatisch. Sie muss in der Steuererklärung beantragt werden. Anspruch auf die Zulage haben Beschäftigte, die im Jahr weniger als 20.000 Euro verdienen, bei gemeinsam veranlagenden Ehepaaren sind es 40.000 Euro.
Zulagenberechtigte kreuzen in Zeile 1 des Mantelbogens ihrer Steuererklärung das Kästchen "Antrag auf Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage" an. Dann wird die Zulage vom Fiskus für das abgelaufene Kalenderjahr vorgemerkt. Auf das Konto des Arbeitnehmers fließt sie nach Ablauf der siebenjährigen Sperrfrist.
Bei VL-Aktienfondssparplänen zahlt der Staat 20 Prozent auf die jährlichen Einzahlungen bis 400 Euro - also maximal 80 Euro pro Jahr. Bei Bausparverträgen liegt die Förderung bei 9 Prozent für Beiträge bis zu 470 Euro - also maximal 43 Euro im Jahr. Bedingung hier: Der Sparer darf nicht mehr als 17.900 Euro jährlich (Ehepaare 35.800 Euro) beim Finanzamt versteuern.
Quelle: Frankfurt/Main dpa/tmn
Zuletzt aktualisiert am 02.09.2013