Kommt das Gepäck von Fluggästen erst mit mehreren Tagen Verspätung an, dürfen sich die Passagiere auf Kosten der Airline eine Grundgarderobe kaufen. Anschaffungen, die darüber hinausgehen, muss die Fluggesellschaft jedoch nicht ersetzen.
Gepäckverspätung
Airline muss angemessenen Ersatz zahlen
Ersatzanschaffungen möglich
Erreichen die Koffer den Urlaubsort erst nach ihren Besitzern, muss die Fluggesellschaft für Ersatzanschaffungen der Reisenden aufkommen. Das entschied das Amtsgericht Frankfurt (Az.: 29 C 2518/12). Auf das Urteil weist die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift "ReiseRecht aktuell" hin.

Flug annulliert
In dem Fall hatten die Kläger einen Flug von Frankfurt über Mailand nach Bari gebucht. Wegen eines Streiks am Mailänder Flughafen wurde der Flug annulliert. Die Passagiere erreichten Bari mit einem Ersatzflug. Bei der Ankunft war das Gepäck nicht aufzufinden. Die Kläger kauften daraufhin verschiedene Dinge als Ersatz. Ihre Koffer kamen erst zwei und fünf Tage nach der Landung in Bari an. Die Kosten für die Ersatzanschaffungen in Höhe von 852,56 Euro verlangten sie von der Airline zurück.
Airline muss nicht alle Kosten tragen
Das Gericht gab ihnen größtenteils Recht. Passagiere dürfen notwendigen und angemessenen Ersatz kaufen. Die Airline musste in dem Fall die Kosten für eine Garnitur Unterwäsche, Oberbekleidung sowie Badekleidung und Schuhe ersetzen. Darüber hinausgehende Dinge seien nicht nötig gewesen, zum Beispiel spezielle Abendschuhe und eine Strandtasche.
Quelle: dpa/tmn
Zuletzt aktualisiert am 10.03.2014