Die Nutzung von privaten Geräten für dienstliche Zwecke ist zwar praktisch. In Sachen Datenschutz und Sicherheit lauern jedoch für Unternehmen und Arbeitnehmer einige Fallstricke, so eine Umfrage des IT-Verbands Bitkom.
Mobiler Arbeitsplatz
Gefährliche Mischung: Technik privat und für den Job nutzen

Privat angeschafft – immer zu Diensten
Geschäftliche E-Mails abrufen, dienstliche Telefonate führen oder Daten aus dem Firmennetzwerk abrufen – für all das müssen Arbeitnehmer längst nicht mehr im Büro sitzen. Die moderne Technik macht es möglich, dass Nutzer auch von unterwegs oder zu Hause auf alles zugreifen können. Allerdings wird nicht jeder Arbeitnehmer von seiner Firma mit einem Dienstgerät ausgestattet. Deshalb kommen dafür häufig private Smartphones, Tablets oder Notebooks zum Einsatz.
Es entstehen auch Nachteile
"Bei vielen Geräten und Betriebssystemen lässt sich nicht verhindern, dass sich geschäftliche und persönliche Daten miteinander vermischen", sagt Matthias Ritscher vom Fraunhofer-Institut für Sichere Informationstechnologie (SIT). Ein Beispiel dafür ist das Adressbuch im Smartphone. Die Verquickung von beruflichen und privaten Daten ist auch für Firmen ein Problem. Oft sei für den Nutzer zum Beispiel nicht transparent, ob und wann auf einem Gerät eine Anwendung mit geschäftlichen Daten in Kontakt kommt, sagt Matthias Ritscher. Außerdem erfüllt eine App auf dem privaten Gerät eventuell gar nicht die Datenschutz- oder Sicherheitsanforderungen des Unternehmens.
Arbeitnehmer bleibt Eigentümer der Geräte
Unternehmen können ihren Mitarbeitern daher vorschreiben, nur freigegebene Apps und Programme zu nutzen. "Denkbar ist auch die Integration von Managementschnittstellen in Mitarbeitergeräte, um IT-Sicherheitsstandards durchzusetzen", sagt IT-Experte Ritscher. Unerwünschte Zugriffe auf ihr Gerät müssen Arbeitnehmer deswegen aber nicht befürchten. Das geht nur mit ihrem Einverständnis. "Auch wenn der Arbeitnehmer die ihm gehörenden Geräte für dienstliche Zwecke nutzt und dienstliche Daten auf den Geräten gespeichert sind, sind die Geräte dennoch Eigentum des Arbeitnehmers", erklärt Martin Hensche, Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Berlin.
Privates Handy muss grundsätzlich nicht dienstlich genutzt werden
Der Arbeitgeber darf übrigens auch nicht verlangen, dass private Geräte für die Arbeit genutzt werden. Vielmehr hat der Arbeitgeber grundsätzlich die Pflicht, die Mittel bereitzustellen, die ein Angestellter für seinen Job braucht. "Aufgrund dieser Pflicht zur Bereitstellung der Arbeitsmittel kann der Arbeitgeber im Allgemeinen nicht verlangen, dass der Arbeitnehmer beispielsweise dienstliche Telefonate mit seinem eigenen Smartphone führt", sagt Hensche.
Dringende Telefonate sind die Ausnahme
Einzige Ausnahme seien nicht vorhersehbare Eilfälle, in denen ein vom Arbeitgeber gestelltes Telefon nicht vorhanden ist, ein dienstliches Gespräch aber dringend geführt werden muss. "Der Arbeitnehmer muss in diesem Fall sein eigenes Handy benutzen, hat aber einen Anspruch auf Erstattung der Verbindungskosten", sagt Hensche. Eine weitere Ausnahme gilt, wenn sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer vertraglich darauf geeinigt haben, dass der Arbeitnehmer sein eigenes Smartphone oder Notebook für die Arbeit einsetzt.
Quelle: dpa/tmn
Zuletzt aktualisiert am 03.06.2014