Bausparvertrag von Schwäbisch Hall

Mit Bausparen zum Wohnglück

Mit einem Bausparvertrag der Bausparkasse Schwäbisch Hall schaffen Sie die richtige Basis für Ihr persönliches Wohnglück. In der Sparphase bilden Sie zunächst das notwendige Eigenkapital, später erhalten Sie den zinsgünstigen Bausparkredit. Und das Beste: Die Zinsen sind von Anfang an festgeschrieben. Das gibt Ihnen Planungssicherheit. Und mit der staatlichen Bausparförderung kommen Sie Ihrem Wunsch noch ein Stückchen näher. Schließen Sie jetzt Ihren Bausparvertrag auch bequem online ab.

Häufige Fragen

Wofür kann ich meinen Bausparvertrag verwenden?

Ihr gefördertes Bausparguthaben und das Bauspardarlehen können Sie zum Beispiel zum Bau, Kauf, zur Modernisierung oder Renovierung verwenden. Aber auch der Kauf einer Küche, der Bau eines Kamins oder einer Sauna sind möglich. Ihr Berater informiert Sie gerne ausführlich über die verschiedenen Verwendungsmöglichkeiten.

Wer erhält die Wohnungsbauprämie?

Die Wohnungsbauprämie erhalten natürliche Personen, die …

  • in einen Bausparvertrag jährlich mindestens 50 Euro einzahlen (auch als Einmalzahlung möglich),
  • mindestens 16 Jahre alt sind (für Vollwaisen gibt es keine Altersgrenze), auch Schüler,
  • unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind (Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Inland), und
  • deren zu versteuerndes Einkommen bestimmte Einkommensgrenzen nicht übersteigt (siehe Tabelle "Staatliche Förderung").
Wie beantrage ich die Wohnungsbauprämie?

Ihren Antrag auf Wohnungsbauprämie erhalten Sie mit den Unterlagen zum Jahreskontoauszug von Schwäbisch Hall. Den vollständig ausgefüllten Antrag geben Sie bei Ihrer Volksbank Südkirchen-Capelle-Nordkirchen eG ab. Das zuständige Finanzamt prüft und entscheidet, ob Sie die Wohnungsbauprämie erhalten.

Wie erhalte ich die Arbeitnehmersparzulage?

Die Arbeitnehmersparzulage wird nicht jährlich ausgezahlt. Erst nach Ablauf einer Bindungsfrist von sieben Jahren zahlt der Staat die Zulage in den Vertrag ein, in den auch die vermögenswirksamen Leistungen eingehen. Nach Ablauf der Bindungsfrist können Sie frei entscheiden, wie Sie das angesammelte Kapital verwenden. Innerhalb der Bindungsfrist müssen Sie das geförderte Kapital für wohnwirtschaftliche Zwecke einsetzen. Wenn Sie Ihren Vertrag, in den vermögenswirksame Leistungen gezahlt werden, vorzeitig kündigen, verlieren Sie die Arbeitnehmersparzulage, aber nicht die vermögenswirksamen Leistungen. Sie haben zudem die Möglichkeit, vom eigenen Gehalt bis maximal 400 Euro pro Jahr direkt vom Arbeitgeber in einen Fondssparvertrag überweisen zu lassen, zum Beispiel in einen Aktienfonds der Union Investment. So profitieren Sie von der Arbeitnehmersparzulage gleich zweifach.

Wie beantrage ich die Arbeitnehmersparzulage?

Die Arbeitnehmersparzulage für Bausparen beantragen Sie im Rahmen der Steuererklärung. Sie erhalten von der Bausparkasse Schwäbisch Hall eine Bescheinigung, die Sie der Anlage N Ihrer Steuererklärung beilegen. Der Antrag muss bis zum Ende des vierten Kalenderjahres, das auf das jeweilige Sparjahr folgt, gestellt werden.